JUZ geöffnet – Offener Treff und Corona-Regeln – Stand Januar 2022
Für die Jugendhäuser ist eine spezielle Corona-Verordnung in Kraft getreten (Corona-VO KJA). Zur Umsetzung gelten im JUZ folgende Regeln:
- Beschränkung der Teilnehmerzahl bei Offenen Angeboten auf 24 Personen inkl. Betreuungskräfte (im Rahmen des JUZ-Hygienekonzeptes)
- Eine Voranmeldung ist nicht erforderlich, die Teilnahme wird dokumentiert (Name und Kontaktmöglichkeit)
- Maskenpflicht im Haus, keine Maskenpflicht im Außenbereich – dort aber bitte Abstand halten!
- Regelmäßiges Testen ist erforderlich. Das findet bei Schüler*innen üblicherweise in der Schule statt, ein Schülerausweis ist als Nachweis ausreichend. Wer kein Schüler mehr ist oder über 18 Jahre alt, muss einen aktuellen Test-Nachweis aus einem Testzentrum, einen Impf- oder Genesenennachweis vorzeigen.
- Beachtung der allgemeinen Hygieneregeln und des JUZ-Hygienekonzeptes
- Wer sich krank fühlt, bitte zu Hause bleiben!
Was gilt in der Warnstufe und in der Alarmstufe I und II ?
Zunächst ändert sich bei uns nichts. In der Neufassung der Corona-Verordnung KJA wurde das Thema Maske noch einmal verschärt. Da im JUZ Ilvesheim aber sowieso schon die ganze Zeit Maske getragen werden muss, ändert sich hier nichts (OP- oder FFP2-Maske erforderlich!). Auch das regelmäßige Testen im Rahmen des Schulbetriebs reicht weiterhin aus. Bei über 18-jährigen sind Testnachweise (z.B. von den Bürgerteststationen) erforderlich oder natürlich Impfausweise und Genesenennachweise. Weitere Änderungen in den nächsten Wochen sind nicht ausgeschlossen. Wir informieren dazu an dieser Stelle.
JUZ-Team